ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNG
Gültig für Produkte | Dienstleistungen von Fa. sesch.com
Stand: Jänner 2019
Soweit diese Geschäftsbedingungen zwischen und dem Kunden Vertragsbestandteil sind und soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, sofern für diese Rechtsgeschäfte keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, so fern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive 20 % Umsatzsteuer zu verstehen.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skonto Abzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skonto Vereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Gegenforderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen aufzurechnen, es sei denn die Forderung des Kunden wurde gerichtlich festgestellt, oder von uns schriftlich anerkannt.
5. Vertragsrücktritt, Vertragsanfechtung
Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder anderen wichtigen Gründen, die uns ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
6. Mahn- und Inkassospesen
Betreibt der Gläubiger das Mahnwesen selbst, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15.- sowie für die Evidenz Haltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 7,50.- zu bezahlen.
7. Zustellkosten
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Durch den Kunden Bau Seitig beizustellen sind dabei insbesondere Wasser, Strom, Abstellplatz für eventuell benötigte Steighilfen, sowie gesicherten Verwahrungsplatz für Arbeitsgeräte und benötigten Materialien Die durch uns zu bearbeitenden Räumlichkeiten sind besenrein und geräumt von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen bereit zu stellen. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Die Lieferung und Verarbeitung unserer Produkte gilt als ordnungsgemäß, wenn diesen den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Normen entspricht. Erfolgt die Beauftragung auf Basis eines Musterstückes gilt die Lieferung und Verarbeitung unserer Produkte als ordnungsgemäß, wenn die Lieferung und Verarbeitung dem Musterstück entspricht. Natursteinwerk ist in Farbe und Struktur Schwankungen unterworfen, die nicht beeinflusst werden können. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte farbliche und strukturelle Abweichungen zur vorgenommenen Bemusterung. Musterstücke sind daher für die Gesamtfläche nicht bindend. Musterstücke zeigen nur den Materialtyp. Eine bestimmte Art von Zeichnung, das Vorhandensein von Adern, Einschlüssen, Quarzfäden, Farbabweichungen und Unregelmäßigkeiten bzw. das Fehlen solcher Eigenschaften stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Schwankungen in der Farbgebung und der Struktur des Materials. Wir weisen darauf hin, daß durch das Aufbringen einer dauerhaften Schutzimprägnierung solche Schwankungen in Farbe und Struktur verstärkt sichtbar werden (Farbtonvertiefung).
11. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen sechs Monaten ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f UGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 1 Woche zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
12. Verwendung unserer Produkte
Jegliche Nutzung unserer Produkte durch den Kunden hat ausschließlich unter vollständiger Beachtung der Verarbeitungsanleitung unseres Unternehmens, die integrierender Bestandteil unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen und auch unter www.sesch.com abrufbar ist, zu erfolgen. Werden durch den Kunden die Bedingungen in der Verarbeitungsanleitung (technisches Merkblatt) nicht nachweislich zur Gänze eingehalten, bestehen in keinem Fall Ansprüche gegen uns.
13. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
14. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
16. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
17. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
18. Datenschutz und Adressenänderung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.